Rechtsprechung
   BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 242/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,649
BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 242/86 (https://dejure.org/1987,649)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.1987 - 1 BvR 242/86 (https://dejure.org/1987,649)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 1987 - 1 BvR 242/86 (https://dejure.org/1987,649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    General Bastian

  • openjur.de

    General Bastian

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur verfassungsrechtlichen Beurteilung von Sitzblockaden als Nötigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des Rechtswidrigkeitsmerkmals beim Nötigungstatbestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sitzblockade - Demonstration - Rechtswidrigkeit - Gewaltbegriff

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 76, 211
  • NJW 1988, 693
  • MDR 1988, 286
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 242/86
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Urteil vom 11. November 1986 (BVerfGE 73, 206) entschieden, daß die gesetzgeberische Normierung des § 240 StGB dem aus Art. 103 Abs. 2 GG folgenden Bestimmtheitsgebot genügt, soweit durch diese Strafvorschrift Nötigungen mit dem Mittel der Gewalt unter Strafe gestellt werden.

    Unter Zurückweisung weiterer Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht durch diese Entscheidung ein Urteil des Amtsgerichts Neu-Ulm und einen Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts aufgehoben, die eine Sitzblockade am Ostersonntag, dem 3. April 1983, vor der amerikanischen Kaserne in Neu-Ulm betrafen (BVerfGE 73, 206 [212, 215 f.]).

    Stimmengleichheit hatte schon bei der Entscheidung vom 11. November 1986 dazu geführt, daß die Verurteilung der damaligen Demonstranten wegen Nötigung bis auf einen Fall unbeanstandet geblieben war (BVerfGE 73, 206 [230 ff.]):.

    Soweit überhaupt auf die näheren Umstände (Durchführung der Sitzblockade am Ostersonntag und damit an einem Tag mit wenig Dienstbetrieb, geringe Dauer und Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten über andere Zufahrten und demgemäß lediglich Bewirken eines Zwanges zum Umweg, und zwar im wesentlichen für Personen mit einem besonderen Sachbezug zum Protestgegenstand) eingegangen werde, geschehe das nicht zur Prüfung der Verwerflichkeit, sondern erst bei der Strafzumessung (BVerfGE 73, 206 [247, 252 f.]).

    b) Auch nach Meinung der vier anderen Richter, deren Auffassung die Entscheidung trägt, könnte das landgerichtliche Urteil als bedenklich erscheinen, wenn es trotz Kenntnis der neueren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 73, 206) und des Bundesgerichtshofs (NJW 1986, S. 1883) in der vorliegenden Form begründet worden wäre.

    So wird betont, es lägen "im vorliegenden Fall keine besonderen Umstände vor, welche eine Verwerflichkeit ausschließen"; das Amtsgericht bedient sich dabei einer Argumentationsweise, die später auch das Bundesverfassungsgericht selbst mit dem Begriff "in Fällen wie dem vorliegenden" verwendet hat (vgl. BVerfGE 73, 206 [231]) und die auch dort als Element konkreter Güterabwägung verstanden worden ist.

  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 242/86
    Das Gericht habe - zwar nicht ausdrücklich, wohl aber im Ergebnis - die Gewaltanwendung im Anschluß an die Laepple-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 23, 46 [54 f.]) als indiziell für die Rechtswidrigkeit bewertet, statt die vom Gesetzgeber als Korrektiv vorgesehene Verwerflichkeitsklausel des § 240 Abs. 2 StGB unter Berücksichtigung aller Umstände heranzuziehen.

    a) Nach Meinung von vier Richtern hat auch das Landgericht nicht die gebotene Abwägung der näheren Umstände vorgenommen, sondern ist ausdrücklich der überholten Laepple-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 23, 46 [54 f.]) gefolgt, welches die Indizwirkung der Gewaltanwendung für die Beurteilung als rechtswidrig postuliert und gemeint hatte, bei Gewaltanwendung könnten nur besondere Umstände das Verwerflichkeitsurteil ausschließen.

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 242/86
    Dies hat nach der ausdrücklichen Rgeelung in § 15 Abs. 3 Satz 3 BVerfGG zur Folge, daß insoweit ein Verstoß gegen das Grundgesetz nicht festgestellt werden kann (vgl. BVerfGE 20, 162 [178ff.]; 25, 352 [357ff.]; 49, 304 [323ff.]; 53, 224 [249 ff.]; 67, 245 [248 ff.]); demgemäß haben die Strafgerichte bei der ihnen obliegenden Beurteilung von Sitzblockaden § 240 StGB als anwendbares geltendes Recht zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 23.04.1969 - 2 BvR 552/63

    Gnadengesuch

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 242/86
    Dies hat nach der ausdrücklichen Rgeelung in § 15 Abs. 3 Satz 3 BVerfGG zur Folge, daß insoweit ein Verstoß gegen das Grundgesetz nicht festgestellt werden kann (vgl. BVerfGE 20, 162 [178ff.]; 25, 352 [357ff.]; 49, 304 [323ff.]; 53, 224 [249 ff.]; 67, 245 [248 ff.]); demgemäß haben die Strafgerichte bei der ihnen obliegenden Beurteilung von Sitzblockaden § 240 StGB als anwendbares geltendes Recht zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 136/78

    Ehescheidung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 242/86
    Dies hat nach der ausdrücklichen Rgeelung in § 15 Abs. 3 Satz 3 BVerfGG zur Folge, daß insoweit ein Verstoß gegen das Grundgesetz nicht festgestellt werden kann (vgl. BVerfGE 20, 162 [178ff.]; 25, 352 [357ff.]; 49, 304 [323ff.]; 53, 224 [249 ff.]; 67, 245 [248 ff.]); demgemäß haben die Strafgerichte bei der ihnen obliegenden Beurteilung von Sitzblockaden § 240 StGB als anwendbares geltendes Recht zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 242/86
    Dies hat nach der ausdrücklichen Rgeelung in § 15 Abs. 3 Satz 3 BVerfGG zur Folge, daß insoweit ein Verstoß gegen das Grundgesetz nicht festgestellt werden kann (vgl. BVerfGE 20, 162 [178ff.]; 25, 352 [357ff.]; 49, 304 [323ff.]; 53, 224 [249 ff.]; 67, 245 [248 ff.]); demgemäß haben die Strafgerichte bei der ihnen obliegenden Beurteilung von Sitzblockaden § 240 StGB als anwendbares geltendes Recht zu berücksichtigen.
  • BGH, 24.04.1986 - 2 StR 565/85

    Verwerflichkeit einer Verkehrsbehinderung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 242/86
    b) Auch nach Meinung der vier anderen Richter, deren Auffassung die Entscheidung trägt, könnte das landgerichtliche Urteil als bedenklich erscheinen, wenn es trotz Kenntnis der neueren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 73, 206) und des Bundesgerichtshofs (NJW 1986, S. 1883) in der vorliegenden Form begründet worden wäre.
  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 242/86
    Dies hat nach der ausdrücklichen Rgeelung in § 15 Abs. 3 Satz 3 BVerfGG zur Folge, daß insoweit ein Verstoß gegen das Grundgesetz nicht festgestellt werden kann (vgl. BVerfGE 20, 162 [178ff.]; 25, 352 [357ff.]; 49, 304 [323ff.]; 53, 224 [249 ff.]; 67, 245 [248 ff.]); demgemäß haben die Strafgerichte bei der ihnen obliegenden Beurteilung von Sitzblockaden § 240 StGB als anwendbares geltendes Recht zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Die verfassungsrechtliche Frage selber ist jedoch unentschieden geblieben (vgl. BVerfGE 76, 211, 217).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    War bisher wegen der weiten Auslegung des Gewaltbegriffs eine indizielle Bedeutung der Tatbestandserfüllung ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 73, 206 ; 76, 211 ), wovon hier auch die Fachgerichte ausgehen, so stellt sich die Frage nach der Einengung des Gewaltbegriffs in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 92, 1 f.) neu.
  • BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88

    Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch

    Nicht unberücksichtigt bleiben kann in diesem Zusammenhang schließlich, daß das Bundesverfassungsgericht die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 240 Abs. 2 StGB zumindest teilweise ausdrücklich als "überholt" ansieht (vgl. den Beschluß vom 14. Juli 1987 - NJW 1988, 693, 694).
  • BGH, 21.03.1991 - 1 StR 3/90

    Eintritt des Nötigungserfolges einer Sitzblockade

    Nach gefestigter Rechtsprechung erfüllt den Tatbestand des § 240 Abs. 1 StGB, wer im Rahmen eines "Sitzstreiks" oder einer "Sitzblockade" gemeinschaftlich mit anderen durch das Sitzen auf der Fahrbahn andere Verkehrsteilnehmer an der Weiterfahrt hindert (vgl. BGHSt 23, 46, 54; 35, 270, 274; BVerfGE 73, 206, 239 f.; 76, 211, 216 [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 242/86]; vgl. auch BVerfG, StV 1990, 491 f.).
  • BVerfG, 23.03.1992 - 1 BvR 687/88

    Verfassungswidrigkeit der Verurteilung wegen öffentlicher Aufforderung zu einer

    Vielmehr ist gerade dann eine umfassende Abwägung unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des konkreten Einzelfalles unerläßlich (vgl. BVerfGE 73, 206 [253 ff.]; 76, 211 [216 ff.]).

    Als solche Tatumstände, die bei der Prüfung der Verwerflichkeit von Blockadeaktionen der vorliegenden Art - wenn auch nicht in jedem Einzelfall, so doch jedenfalls typischerweise und häufig - Bedeutung erlangen, sind regelmäßig zu berücksichtigen: der zum Blockadetermin zu erwartende Dienstbetrieb, die Dauer und Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten über andere Zufahrten und der Sachbezug der betroffenen Personen zum Protestgegenstand (vgl. BVerfGE 73, 206 [257]; 76, 211 [217]).

    Das Urteil des Amtsgerichts beruht auf der vom Bundesverfassungsgericht verworfenen Auffassung, daß die Anwendung von Gewalt in Fällen der vorliegenden Art die Verwerflichkeit und damit die Rechtswidrigkeit gemäß § 240 Abs. 2 StGB indiziere (BVerfGE 73, 206 [254]; 76, 211 [217]).

    Die Bezugnahme auf konkrete Tatumstände, wie sie das Bundesverfassungsgericht beispielhaft aufgezählt hat (vgl. BVerfGE 73, 206 [257]; 76, 211 [217]), fehlt völlig.

  • BVerfG, 26.07.1990 - 1 BvR 237/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung von Gewalt i.S. des § 240

    Vielmehr ist gerade dann eine umfassende Abwägung unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des konkreten Einzelfalls unerläßlich (vgl. BVerfGE 73, 206 [247, 253 ff.]; ferner BVerfGE 76, 211 [216 ff.]).

    Hiernach sind als maßgebliche Tatumstände regelmäßig zu berücksichtigen: der zum Blockadetermin zu erwartende Dienstbetrieb, die Dauer und Intensität der Aktionen, deren vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten über andere Zufahrten und der Sachbezug der betroffenen Personen zum Protestgegenstand (vgl. BVerfGE 73, 206 [257]; 76, 211 [217]).

    Dies gilt zumal dann, wenn die angefochtene Entscheidung trotz Kenntnis der neueren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 73, 206 ) und des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1986, S. 1883 ; NJW 1988, S. 1739 ) in einer solch ungenügenden Weise begründet wird (vgl. BVerfGE 76, 211 [218 f.]).

  • BVerfG, 14.02.1991 - 1 BvR 742/90

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Auslegung der Verwerflichkeitsklausel in

    Vielmehr ist gerade dann eine umfassende Abwägung unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des konkreten Einzelfalles unerläßlich (vgl. BVerfGE 73, 206 [247, 253 ff.]; 76, 211 [216 ff.]).

    Hiernach sind als maßgebliche Tatumstände regelmäßig zu berücksichtigen: der zum Blockadetermin zu erwartende Dienstbetrieb, die Dauer und Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten über andere Zufahrten und der Sachbezug der betroffenen Personen zum Protestgegenstand (vgl. BVerfGE 73, 206 [257]; 76, 211 [217]).

    Diese im Senatsurteil vom 11. November 1986 entwickelten und in der Senatsentscheidung vom 14. Juli 1987 bestätigten Grundsätze (BVerfGE 73, 206 [253 ff.]; 76, 211 [217]) gelten sinngemäß für den Fall der öffentlichen Aufforderung zu einer Blockade (Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 1990 - 1 BvR 237/88 - S. 10 des Umdrucks).

    Sie beruhen auf der vom Bundesverfassungsgericht im Senatsurteil vom 11. November 1986 wegen Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verworfenen Auffassung, daß die Anwendung von Gewalt in Fällen wie dem vorliegenden die Verwerflichkeit und damit die Rechtswidrigkeit gemäß § 240 Abs. 2 StGB indiziere (BVerfGE 73, 206 [254]; 76, 211 [217]).

  • OLG Stuttgart, 19.11.1990 - 3 Ss 487/90

    Revision gegen den Freispruch einer gemeinschaftlichen Nötigung; Verwerflichkeit

    Die Verwerflichkeit der Nötigung ist dabei mittels Abwägung aller unrechtsrelevanten Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (BVerfGE 73, 206, 247, 253 ff.; 76, 211, 216 ff.).

    Auch das BVerfG hat in mehreren Entscheidungen die Strafgerichte sogar von Verfassungs wegen angehalten, bei Nötigungen durch Sitzblockaden die Verwerflichkeit der Tat mittels Abwägung aller unrechtsrelevanten Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (BVerfGE 73, 206, 247, 253 ff.; 76, 211, 216 ff.; unveröffentlichter Kammerbeschluß vom 26. Juli 1990 - 1 BvR 237/88).

    Als maßgebliche Tatumstände sollen nach dieser Rechtsprechung des BVerfG zur Vermeidung einer Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip regelmäßig z.B. zu berücksichtigen sein: der zum Blockadetermin zu erwartende Dienstbetrieb, die Dauer und Intensität der Aktionen, deren vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten über andere Zufahrten, der Sachbezug der betroffenen Personen zum Protestgegenstand (vgl. BVerfGE 73, 206, 257; 76, 211, 217).

  • BayObLG, 27.02.1992 - RReg. 3 St 52/91
    Hiernach sind als maßgebliche Tatumstände regelmäßig zu berücksichtigen: der zum Blockadetermin zu erwartende Dienstbetrieb, die Dauer und Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten über andere Zufahrten und der Sachbezug der betroffenen Personen zum Protestgegenstand (vgl. BVerfGE 73, 206 >257<; 76, 211 >.217<. Darüber hinaus kann es unter Umständen etwa auch auf die Zahl der Demonstranten oder die Dringlichkeit der blockierten Transporte und sonstigen Dienstfahrten ankommen. ob und in welchem Umfang auch die Fernziele und sonstigen Tatmotive der Demonstranten schon bei der Verwerflichkeitsprüfung zu berücksichtigen sind, hat das Bundesverfassungsgericht allerdings der abschließenden Beurteilung durch die Strafgerichte überlassen (vgl. BVerfGE 73, 206 >260 f.<).

    Das Senatsurteil vom 11.11.1986 (BVerfGE 73, 206 ff.) und der Senatsbeschluss vom 14.7.1987 (BVerfGE 76, 211 ff.) befassen sich lediglich mit der Auslegung des § 240 Abs. 2 StGB .

  • BVerfG, 21.01.1999 - 2 BvR 172/93

    Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung bei Erledigung der Hauptsache

    Mit der in dem Verfassungsbeschwerde-Verfahren entscheidenden Frage, ob die Wiederaufnahmegerichte in Anbetracht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum notwendigen Prüfungsprogramm bei der Feststellung der Verwerflichkeit nach § 240 Abs. 2 StGB (vgl. BVerfGE 73, 206 [247, 252 ff.]; 76, 211 [217]; Bundesverfassungsgericht, Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Juli 1990 - 1 BvR 237/88 -, NJW 1991, S. 971) im Jahre 1992 zu Unrecht die Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG abgelehnt haben, konnte sich das Landgericht Tübingen gar nicht (mehr) befassen.
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1995 - 2 Ss 199/95
  • OLG Stuttgart, 09.11.1990 - 3 Ss 571/90

    Begriff der Gewalt im Sinne des Nötigungstatbestandes; Erörterung des Begriffs

  • OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
  • BayObLG, 01.10.1991 - RReg. 2 St 115/91
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht